Eine wirkliche Urteilsbegründung nenne ich das hier nicht, eher sowas wie: Im Dickicht nach Argumenten fischen.
Es ist absolut unverstehbar, wie man so argumentieren kann, wie in der Urteilsbegründung gemacht wurde. Im Endeffekt bedeutet dies ein klares NEIN für die Meinungsfreiheit und ein klares JA für Mundhalterweilsbesserist.
Eine Demokratie hat besseres verdient!
Einer Demokratie sind Meinungsäusserungen, auch übertriebene, immer willkommen!
Firmen die “zweifelhafte” Dinge tun, darf man nicht mit dem Recht, dass für all diejenigen geschaffen wurde, die in einer Demokratie leben möchten, dienen. Das ist für mich sehr nahe am Rechtsbruch, zumindest nach meinem Verständnis für Demokratie. Über die “Persönlichkeitsschiene” eine argumentative Begründung zu finden, wie sie ja gefunden wurde, ist Kaugummitaktik in meinen Augen. Mehr nicht.
Ich wünsche Stefan viel Glück und Erfolg bei seiner Berufung.
Und hoffe, dass bald endlich mal das oberste Gericht eine sinnvolle Grundsatzentscheidung treffen wird. Das Internet verdient endlich mehr Demokratie! Und die Menschen, die im Internet surfen auf der Suche nach Meinungen, verdienen es, endlich mehr zu finden, und auch mehr geben zu können aka mehr Meinungsfreiheit!
Das gesamte Rechtssystem versagt im Bezug auf das Internet völlig, so ist zumindest mein persönlicher Eindruck, nach all den Abmahnungen, Urteilen und “Urteilsbegründungen” die ich jetzt schon lesen konnte.
Fakt ist, so meine Meinung: Ein Blog ist keine Öffentlichkeit im klassischen Sinne, sondern schlicht das Wohnzimmer des Betreibers. Und dort darf gerne auch übertrieben werden, so wie man es zu Hause auch mal macht, ohne das gleich Anwälte ihren Sommerurlaub daran verdienen können. Es ist Absurd, bis zum Erbrechen!
Ich hab mich mal durch die “wall of text” gequält und es ist wirklich unglaublich, dass man erwartet, dass das außer Juristen jemand versteht. Zumindest was Otto Normalbürger angeht.
Christian am 12. Februar, 2008