Das Leistungsschutzrecht und die Folgen

“Die größte Leistung besteht darin, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen.”
Sunzi
(Er äusserte sich auch übers Leistungsschutzrecht)

Stefan Niggemeier hat ein paar “Scheinargumente” der Leistungsschutzrechtbefürworter aufgelistet. Thomas Knüwer führt dazu noch die “Innovationsunwilligkeit der Verleger” auf.

Der erste Referentenentwurf des Leistungsschutzrechts war noch ein klarer Versuch der Bürgerzensur. Das jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete und überarbeitete Gesetzesvorhaben soll nur noch für Suchmaschinenanbieter und gewerbliche Anbieter gelten.

Ist das auch wirklich so?
Während der erste Referentenentwurf noch “klar” formulierte, wer oder was das wirkliche Ziel sei, nämlich Blogger, Twitterer usw., ist der jetzt vorliegende Entwurf bewusst “unklarer” gehalten. Denn:
Suchmaschinenanbieter, also eigentlich nur Google, gemessen am Marktanteil, wird das Gesetz nicht jucken, da die Verlage überdeutlich davon abhängen, dass Google eben nicht strategisch auf das Gesetz reagiert und sämtliche Verlagsverlinkungen kastriert, also löscht, d.h. das Google und eine Verlegerlobby (vermutlich diskutieren die beiden längst) sich irgendwie einigen werden. Google hat sicher der Verlegerlobby einen gewissen Anteil der Werbeeinnahmen, die mit Verlagsverlinkungen zusammenhängen, zugesichert. Dieser Anteil wird aber kaum Milliarden in die Kassen der Verleger spülen. Ganz im Gegenteil, vermutlich werden es nur eher geringe Einnahmen für die Verleger werden. Und die Verleger und Google wissen sicher längst, über welche Summen man redet.

Es ist absolut unwahrscheinlich, dass die Verleger das ihnen dann gewährte Leistungsschutzrecht gegen Google in Stellung bringen werden können. Denn Google hat nach wie vor die Möglichkeit, jegliche Verlagsangebote aus den Suchergebnissen zu löschen. Genau dieses Druckmittel wird sicherlich zu einem eher kleinen “Anteil” der Verleger an den Werbeerlösen von Google für das Anzeigen von Verlagsinhalten in Form von Snippets werden. Google kann und wird sicherlich, um für eine gewisse Entspannung zwischen Google und den Verlegern zu sorgen, von sich aus ein Angebot an die Verleger machen. Man (die Verleger) werden sich also nur über die Höhe des Anteils streiten.

Das Hauptproblem dabei wird sein, dass die Verleger nicht wirklich wissen, was Google eigentlich damit verdienen wird. Es wird sicherlich grobe Schätzungen darüber geben, die Google allerdings jederzeit deutlich minimieren kann (die aufgebrachten Kosten für Server, Mitarbeiter usw. usf.). Am Ende, das steht doch jetzt schon fest, wird es eine irgendwie geartete Beteiligung für die Verleger geben. Vermutlich gab es die längst, aber diese war den Verlegern sicherlich zu gering. Das Leistungsschutzrecht dient bestimmt als zusätzliches Druckmittel der Verleger, um ihren Anteil zu erhöhen.

Fakt ist also: Das Leistungsschutzrecht war weder damals in der ersten Version noch jetzt tatsächlich gegen Google gerichtet. Es dient im Zusammenhang mit Google im besten Fall als zusätzliches Verhandlungsdruckmittel für die Verleger, um irgendwie die “Black Box” hinter Google minimal stärker angehen zu können. Vermutlich streiteten die sich längst, vor den Leistungsschutzrecht, um 0,00X% Anteile am Werbeerlös und können jetzt, mit etwas Glück, den Wert auf 0,0X% erhöhen.

Und dafür der ganze Aufwand?
Genau das ist die zu stellende Frage! Gegen wen soll das Leistungsschutzrecht also wirklich gehen? Wenn es nicht Google ist, kann es nur gegen den “gewerbliche Anbieter”-Teil gehen. Und genau hier wird es spannend, weil das ein strategischer Moment ist.

Auch wenn es in Deutschland nach wie vor nicht so berühmt um die Blogosphäre bestellt ist, andere Länder (USA) haben sich da deutlicher und schneller entwickelt, wird auch in Deutschland “irgendwann” ein Schalter umgelegt werden. Wenn dieser Schalter kippt, wird es im Web spannend werden, denn dann können Hinz und Kunz (also irgendwelche Blogger) ein durchaus kommerzielles Angebot im Web starten. Der Witz ist, dass genau diese Annahme, Blogs können im Web zu einer sehr starken Konkurrenz für die Verlage werden, vermutlich das wirkliche Ziel des Leistungsschutzrechts sind. Auch wenn in dem jetzt verabschiedeten Gesetzesvorhaben davon geredet wird, dass es Blogger eben nicht betrifft, ist die Hintertür durch den Zusatz “gewerbliche Anbieter” weit geöffnet worden.

Die Blogosphäre wird sich, quasi zwangsweise, auch in Deutschland weiterentwickeln. Es gibt eine Menge guter Schreiber da draussen im Web. Nehmen wir mal ein großes Beispiel: Fefe.

Fefe ist in Deutschland vermutlich das einzige Blog im Moment mit dem Potential ein großes kommerzielles Angebot werden zu können. Irgendwie kennt jeder Fefe. Und Fefe macht genau das, wovor die Verlage/Verleger und auch Politiker wirklich Angst haben, denn er postet ständig kritische Statements und garniert diese mit Zitaten, Verlinkungen auf Presseerzeugnisse usw. usf.

Fefe ist in Dutschland einer der wichtigsten freien Meinungsmacher geworden. Er sagt, immer auch sehr humorvoll, seine Meinung im Web. Er ist schon sehr lange im Web. Er ist absolut authentisch, weil ehrlich bzgl. seiner Meinung. Der Versuch “Bildblog” ist igendwie schon vor längerer Zeit “gescheitert”. Früher war mal das Bildblog das Aushängeschild der deutschen Blogosphäre. Vermutlich hatte sich allerdings die monothematische Ausrichtung auf die “BILD” als Fehler erwiesen. Der Versuch vom Bildblog das dann durch eine Neuausrichtung auf alle möglichen Verlage zu kompensieren ist vermutlich nicht aufgegangen. Fakt ist, dass das Bildblog heute nicht mehr im Ansatz den Stellungswert in der Blogosphäre hat, den es mal hatte.

Fefe hat sich diesen Stellungswert aber hart erarbeitet, weil er eben so ist, wie er ist. Er berichtet über alles, was irgendwie politisch wichtig scheint. Fefe und seine Art können allerdings nicht auf Snippets, Verlinkungen und Zitate verzichten. Genau ihn würde also, falls er doch ein “gewerblicher Anbieter” werden wollte (was im Moment sicherlich nicht der Fall ist, aber das Potential ist eben überdeutlich vorhanden) das Leistungsschutzrecht besonders treffen. Und genau für diese Fälle, also für im Web entstehende Konkurrenz, wird heute das Leistungsschutzrecht aufgefahren. Das dürfte die tatsächliche Strategie dahinter sein. Man will also mit dem Leistungsschutzrecht entstehende Konkurrenz schon im Keim ersticken, weil eben über jedem Konkurrenten eine unbekannte Leistungsschutzrechtvergütungshöhe schweben wird. Das Damoklesschwert “Leistungsschutzrecht” soll also im Grunde nur das gewerbliche Potential innerhalb der deutschen Blogosphäre be -und verhindern.

Darüber hinaus ist auch noch eine weitere Strategie sehr gut erkennbar:
Die öffentlichen Fernsehanstalten wurde massiv kastriert im Netz, ihre Angebote dürfen nur noch eine gewisse Zeit im Web verfügbar sein, mithin sind also vor allem kritische Berichte, die viel Geld kosten in der Entstehung (Recherche, Reisekosten, Mitarbeiterlöhne usw. usf.) nur noch für einen geringen Zeitraum “zitierbar” im Web. Das ist für Politiker in Zukunft also quasi ein Weihnachtsgeschenk, da es schwer werden wird, ihre Laufbahn in der Politik über alle Zeiten hinweg “zitierbar” zu machen.

Der Witz ist, weils den Verlegern ja so “schlecht” geht, verzichten sie gerne auf aufwendige kostenintensive Recherchen und deren Veröffentlichungen. Hinzu kommt der so oder so vorherrschende Schulterschluss zwischen Verlegern und der Politik. Dies bedeutet dann in Zukunft, dass kritische Stimmen im Web (dies sind vor allem Blogger, z.B. Fefe und viele andere) eben keine kritischen zitierfähigen Aussagen mehr im Web finden werden können. Es sei denn, sie greifen auf “kritische” Verlagsangebote zurück, falls es diese dann überhaupt noch geben wird. Dies können sie aber eben nicht Hauptberuflich machen, da die Verlage sie dann sofort, vermutlich sogar mit Abmahnungsmitteln, zu Kasse bitten werden.

Die Strategie des Leistungsschutzrechts ist also nicht nur eine Strategie der Verleger, sondern aben auch eine Teilstrategie der Politik. Politiker mögen es gar nicht, wenn ihre aktuellen Aussagen mit zitierfähigen Aussagen der Vergangenheit verglichen werden können. Das stört das allgemeine Wohlbefinden der Politiker. Sie mögen es aber sehr, wenn sie heute etwas sagen und behaupten können, was man ihnen in Zukunft dann eben nicht mehr um die Ohren hauen kann und ihnen somit ihre Glaubwürdigkeit, das ist das Wahlgeld, nehmen kann. Genau damit hat sich die Blogosphäre im Grunde einen Namen gemacht, nämlich mit der Möglichkeit aktuelle Aussagen mit älteren Statements vergleichen zu können. Und das nicht nur in Deutschland.

Überall auf der Welt ist das in Vergleich bringen auch ein Grund gewesen, warum Blogs so populär wurden. Und diese Entwicklung steht gerade mal am Anfang ihrer Möglichkeiten. Und genau diese Möglichkeiten werden sowohl von den Verlegern (aus Konkurrenzsicht) und den Politikern (aus Zukunftsangst) betrachtet. Zuerst wurden die aus dem Web verbannt, die in Zukunft häufig zitiert worden wären, die öffentlichen Fernsehanstalten mit ihren konstenintensiven Recherchen. Und jetzt greift der nächste Step dieser Strategien, nämlich die sich entwicklende unkontrollierbare Professionalisierung der Blogosphäre.

Das Leistungsschutzrecht ist also mithin als Teil einer Gesamtstrategie zu sehen. Die Gemeinsam von Verlegern und Politikern inszeniert wird.

Man muss sich mal vorstellen, dass man z.B. in 5 oder 10 Jahren keine wirklich “zitierfähigen” Berichte mehr über Guttenberg finden kann. Das geplante Vergessen des Webs, in Form dieser Strategien, dient also im Grunde nur dazu, dass Politiker auch in Zukunft behaupten können, was immer sie wollen ohne diese “lästigen” und blöden “Gutmenschenidealisten” aka “Blogger” die eben durch das “wiederfinden” von “Zitaten” im Web widerlegen können.

Fakt ist: Das kleinhalten von potentiellen Konkurrenten ist das tatsächliche Ziel des Leistungsschutzrechts, aus Sicht der Veleger. Aus Sicht der Politik ist es der breitangelegte Versuch, die Medien der Zukunft (dazu gehören auch und insbesondere Blogger!) heute schon massiv Manipulierbar zu gestalten, in dem eben verlässliche objektive Quellen fehlen werden.

Blogger die eventuell, wie es vielleicht Fefe mal machen wird, vor der Frage stehen, ob sie sich jetzt kommerziell stärker ausrichten, werden vermutlich, je nach Prognose, diesen Schritt lieber nicht gehen, weil das Kostenrisiko in Form des Leistungsschutzrechts enorm sein wird. Und die Verlage nicht nicht lange zappeln mit potentiellen Konkurrenten, im Gegenteil, die werden sie mit allen Mitteln bekämpfen: also Kostenrisiken noch und nöcher.

Was im Moment also abgeht, ist nicht nur ein innovativer Hemmschuh, wie Thomas Knüwer ausführte, sondern durchaus eine Neuregulierung des zukünftigen Medienmarktes. Das ist im Grunde der eigentliche Skandal dahinter, denn die Politik mischt sich hier massiv in die potentielle Entwicklung eines freien Marktes ein. Es werden heute Grundsätze geschaffen, die in Zukunft das freie marktwirtschaftliche Potential des Internets bzgl. der Medienentwicklung massiv einschränken wird. Mithin ist das jetzt schon ein absehbarer Angriff auf die Meinungsfreiheit, die gerade durch Meinungsmacher (zukünftige freie Blogger), auch mitgestaltet wird. Denn Meinungsfreiheit setzt auch immer Informiert voraus!

Ein Blogger, nehmen wir wieder Fefe als Beispiel, ist als politischer Meinungsmacher zwingend auch auf die Arbeit anderer angewiesen, die z.B. kostenintensive Recherchen betrieben hatten, die er dann in einen neuen anderen Kontext setzen kann. Also genau das was er heute macht, in dem er viel und häufig auf Quellen verlinkt und/oder sie zitiert und sich so, durch Information für andere, an einer freien Meinung als Meinungsmacher beteiligt. Genau diese Möglichkeiten werden ihm auch durch das Leistungsschutzrecht in Zukunft verwehrt bleiben, wenn er ein gewerblicher Anbieter werden möchte. Denn ein Blogger der diesen Schritt geht, müsste dann ein eigenes erstelltes kostenintensives Archiv aus Recherchen vorab erstellen, was also völlig unmöglich sein wird. Ein Blogger der diesen Schritt gehen will, wird, gerade am Anfang, auch keine Gelder aufbringen können, um die kostenintensiven Forderungen der Verleger, die sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben werden, in Form von Lizenz – bzw. Abmahngebüren, zu erfüllen. Das ist dann nicht nur ein innovativer Hemmschuh, sondern eben ein direkter Eingriff und eben eine Steuerung der Politik auf einen sich entwickelnden freien Medienmarkt, also das Internet. Denn seit es das Internet gibt, das wurde schon vor Jahren diskutiert, weiß man, dass sich gerade dieser Bereich im Umbruch befindet.

Insgesamt kann man folgendes als Bewertung der Gesamtlage betrachten:
Die Politik schafft sich gerade enorme Zensurmittel an, die in sehr naher Zukunft greifen werden. Und genau diese Erkenntnis sollte uns Bürger sehr viel Angst machen und eigentlich eine starke Wutröte auf die Wangen treiben. Wenn wir nicht als freie Bürger dagegen vorgehen werden, wird es bald schlicht zu spät dafür sein!

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>